Philosophie - Verhaltenskodex Anmeldung

Philosophie


Unsere Tätigkeit in der Immobilienwertermittlung für Privat- und Firmenkunden, sowie für institutionelle Anleger ist geprägt von der Maxime Professionalität und Transparenz. Unsere strikte Neutralität und die Unabhängigkeit von Finanzierungs-, Transaktions- und Vermittlungsinteressen gewährleistet die höchste Qualität für unsere Kunden. Unsere langjährige Berufserfahrung in den unterschiedlichsten Bereichen der Immobilienwirtschaft bilden eine solide Basis für die von uns gewährleistete marktnahe Bewertung von Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien im In- und Ausland.


Für jedes Gutachten führen wir intensive Markt- und Standortrecherchen durch, um fundierte Aussagen hinsichtlich der Marktgängigkeit der zu bewerteten Immobilien treffen zu können. Ihr Gutachten wird von uns individuell und nach auftragsgemäßen Vorgaben erstellt. Wir stellen Ihnen als unseren Kunden die volle Bandbreite der deutschen und der internationalen Bewertungsmethodik zur Verfügung.

Verhaltenskodex öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

 

  • Der Verhaltenskodex ist in besonderen Bestimmungen gesetzlich geregelt (vgl. § 36 GewO, § 91 HwO). Diese Sachverständigen sind für die Erstellung von Gutachten, einigen Prüfungssektoren (z.B. Altautoverordnung, Verpackungsverordnung) sowie für die Beratung in ihren definierten Sachgebieten bestellt.
  • Sie müssen einen Eid dahingehend ablegen, dass sie ihre Gutachten und sonstigen Aufgaben unparteiisch, weisungsfrei, unabhängig, gewissenhaft und persönlich erstatten.
  • Sie werden nur dann öffentlich bestellt, wenn sie zuvor besondere Sachkunde nachweisen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Integrität bestehen.
  • Sie sind in Gerichtsverfahren bevorzugt zur Gutachtenerstattung heranzuziehen; andere Sachverständige dürfen in Gerichtsverfahren nur dann mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt werden, wenn besondere Umstände dies erfordern.
  • Sie unterliegen während der Zeit ihrer öffentlichen Bestellung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender Kontrolle durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
  • Sie verlieren ihre öffentliche Bestellung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog verstoßen.

 

Verhaltenskodex Zertifizierte Sachverständige


  • Sie werden zertifiziert, wenn sie zuvor die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen erfüllen und keine Bedenken gegen ihre persönliche Eignung bestehen.
  • Sie unterliegen während der Zeit ihrer Zertifizierung einem umfangreichen Pflichtenkatalog mit entsprechender überwachung durch die Zertifizierungsstelle.
  • Sie verlieren ihre Zertifizierung durch Widerruf, wenn sie gegen den Pflichtenkatalog (allgemeine Informationen und Zertifizierungsbedingungen) verstoßen oder die erforderlichen aktuellen Kenntnisse nicht kontinuierlich nachweisen.
  • Ihre Zertifizierung ist auf einen bestimmten Zeitraum befristet. Verlängerungen sind nur dann möglich, wenn die erforderlichen Kenntnisse kontinuierlich nachgewiesen werden.



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